Befreiungsantrag Niederschlagswassergebühren
Die Bearbeitung der Anträge kann nur erfolgen, wenn als Anlage folgende Unterlagen eingereicht wurden: Lageplan & Grundriss EG/DG
Name 
Straße
Ortsteil
Telefon
E-Mail
Grundstück

1. Angaben zum Grundstück
Grundstücksgröße:
Gebührenpflichtige Fläche laut Abgabenbescheid:
Fläche die vom Kanal getrennt wurde:

2. Angaben zur Versickerung
Das Regenwasser wird eingeleitet in: Auffangbehälter   
Teich   
Gewässer  
Mulde
Der Überlauf des Auffangbehälters fließt in:
(für den Überlauf in Gewässer benötigen Sie eine Genehmigung der Erftkreis UWB)
Rasenfläche 
Teich
Mulde, Rigole, Gewässer
Besteht eine Verbindung zum Kanal? ja  / nein
Ist es auszuschließen, dass Schäden an Nachbargrundstücken entstehen? ja / nein 
Abstand der Versickerungsanlage zur Grundstücksgrenze mind. 2 m
Abstand
zu unterkellerten Gebäuden ohne wasserd. Ausbildung mind. 6 m

Nachfolgenden Hinweise bitte beachten:
Besteht eine Verbindung des Überlaufs zum öffentlichen Kanalnetz erfolgt keine Gebührenreduzierung der Niederschlagswassergebühr.
Bei Regenwassernutzungsanlagen wird das verbrauchte Niederschlagswasser der Schmutzwassergebühr zugeschlagen.
 

19.05.2012
Datum

Unterschrift des Eigentümers

 

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir z.Z. nur schriftliche und unterzeichnete  Anträge auf Befreiung vom Anschluss und Nutzungszwang entgegen nehmen.
Den ausgefüllten Antrag können Sie uns zufaxen oder an folgende Adresse senden:
 
Stadtwerke Bergheim GmbH
Am Sodagraben 6 - 50127 Bergheim 
Fax 0 22 71 / 60 71-22


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